Kursbestimmungen

Die Kursbestimmungen sind gültig für alle Kurse der Jungschar EMK Schweiz oder für die CEVI-Kurse mit JEMK Kurskader. Aktualisiert: November 2019, ersetzt alle vorgängigen Versionen

Anmeldebestimmungen: Die Kursanmeldung erfolgt mit dem Kursanmeldeformular Jungschar EMK. Anmeldungen werden nur schriftlich entgegengenommen. Die Anmeldungen sind vollständig ausgefüllt und so früh als möglich beim Jungscharsekretariat einzureichen. Alle Anmeldungen werden nach dem Eingangsdatum der schriftlichen Anmeldung berücksichtigt (Poststempel / Emaileingang). Bei Anmeldungen mehrerer Personen aus derselben Jungschar für denselben Kurs kann die Kursleitung Anmeldungen zu Gunsten von Teilnehmer anderer Jungscharen zurückweisen. JEMK-Mitglieder haben Vorrang gegenüber anderen Teilnehmenden. Für einige Kurse wird die Empfehlung des J+S-Coachs und/oder der JS-Hauptleitung benötigt. Die Altersangaben beziehen sich jeweils auf das Kalenderjahr.
Nach dem Eingang der Anmeldung wird per Mail innerhalb von zwei Wochen eine Anmeldebestätigung versandt. Bei Ausbleiben der Anmeldebestätigung wird empfohlen nachzufragen um Missverständnisse zu vermeiden. Sämtliche Kursunterlagen erhalten die Teilnehmenden vor dem Kurs direkt von der Kursleitung zugestellt.

Unterschreiten der Mindestteilnehmerzahl: Bei zu wenigen Anmeldungen behält sich die Jungschar das Recht vor, einen Kurs (auch kurzfristig) abzusagen.

Datenschutz, Recht am Bild: Mit dem unterschreiben der Anmeldung ist der/die Kursteilnehmende einverstanden dass die Daten von der Jungschar in der Vereinsdatenbank erfasst und für alle J+S Kurse in der Nationalen Datenbank für Sport registriert werden. Ebenfalls erklärt sich der/die Kursteilnehmende einverstanden, dass während dem Kurs gemachte Fotos von der Jungschar EMK für Jungscharzwecke verwendet werden dürfen.

Abmeldungen und Kurspreise: Bei Abmeldungen, die weniger als 14 Tage vor Kursbeginn eintreffen, oder bei Fernbleiben können bis zu 50% der Kurskosten zur Unkostendeckung eingefordert werden. Alle Kurse haben einen Anmeldeschluss. Verspätete Anmeldungen haben einen Aufschlag des Kurspreises von CHF 20.- zur Folge.

Reisekosten: Bei allen JEMK Kursen sind Im Kurspreis die ÖV-Reisekosten vom Wohnort in den Kurs und zurück (1/2-Tax, 2.Klasse) inklusive. Es werden jedoch nur ÖV-Reisekosten bis maximal dem Kurspreis zurückerstattet. Bei zweiteiligen Kursen umfasst der Kurspreis beide Kursteile inklusive beider Reisen. GA-Besitzende dürfen die 1/2-Tax-Reisekosten zurückfordern. Autoreisespesen werden nicht entschädigt.

J+S-Anerkennungen: Bei Kursen in denen eine J+S Anerkennung erworben oder verlängert wird, ist die J+S Anerkennung jeweils bis zum Ende des übernächsten Kalenderjahres gültig (2 Jahre). Die Wahlmodule oder J+S Fortbildungen / Einführungskurse verlängern jeweils, (sofern bereits vorhanden) beide J+S LS/T Anerkennungen (Kindersport und Jugendsport). Sicherheitsmodule verlängern nur die J+S Jugendsport LS/T Anerkennung. Das Erteilen der Anerkennung dauert um die 6 Wochen ab dem letzten Kurstag. Dies ist zu beachten, wenn J+S Lager kurz nach einem Kurs stattfinden. (z.B. GL: Diese schliesst an Auffahrt ab. Die J+S Anerkennung ist aber erst 6 Wochen später eingetragen und gültig. Somit gilt die noch nicht für Pfingstlager)

Versicherung und Verzicht auf Suchtmittel: Die Versicherung gegen Unfall, Krankheit und die Haftpflicht ist Sache des Teilnehmenden. Im Schadenfall können keine Versicherungsansprüche an die Jungschar EMK gestellt werden. Ein wichtiges Anliegen der Jungschar EMK wie auch von J+S ist es, einen suchtmittelfreien Lebensstil zu vermitteln. Aus diesem Grund werden im Kurs keine Suchtmittel wie Alkohol, Nikotin, andere Drogen oder Doping geduldet. Wer nicht auf den Konsum solcher Produkte verzichten kann, meldet sich vor dem Kurs bei der Kursleitung, damit eine gemeinsame Lösung gefunden werden kann, wie eine Teilnahme am Kurs trotzdem möglich ist. Wenn im Kurs die Abmachungen nicht eingehalten werden, wird die betreffende Person nach Hause geschickt.

Richtlinien und Reglemente, Jugendurlaub: Es gelten die Statuten der Jungschar EMK mit ihren Anhängen. Gemäss Art. 329e OR besteht für ausserschulische Jugendarbeit in leitender, betreuender oder beratender Funktion sowie für die Aus- und Weiterbildung für alle Lehrlinge und Berufsleute bis zum 30. Lebensjahr das Recht, unbezahlten Urlaub zu beziehen. Auf http://www.sajv.ch/dienstleistungen/jugendurlaub/ findest du weitere Informationen und ein Formular dafür.